Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Ab Januar 2023 gehört der in Papierform ausgestellte Krankenschein der Vergangenheit an und wird durch ein elektronisches Verfahren abgelöst: Der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
Dies dient der Entlastung von Unternehmen und Mitarbeitern, da die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr beim Arbeitgeber vorgezeigt werden muss. Stattdessen werden von den Krankenkassen die Daten elektronisch zur Verfügung gestellt und müssen dann von den Arbeitgebern elektronisch abgerufen werden .
Seit dem 1. Januar 2022 läuft ein gesetzliches Pilotverfahren, bei dem Arbeitgeber, die schon jetzt technisch dazu in der Lage sind, die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer Arbeitnehmenden bei den Krankenkassen elektronisch abrufen können.
Das Verfahren gilt nicht für privat krankenversicherte Arbeitnehmende. Weitere Ausnahmen gelten für Minijobs in Privathaushalten sowie bei Ärzten, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen.
In den Unterlagen finden Sie einen Kurzleitfaden zur Einführung, einen kleinen Flyer mit den wichtigsten Informationen sowie ein Musteranschreiben für Ihre Mitarbeiter.