Heizen mit Erneuerbaren Energien
Heizen mit Erneuerbaren Energien - Förderfähige Kosten
Gemäß den aktuellen Förderrichtlinien vom 30. Dezember 2019 können die nachfolgend genannten Wärmeerzeuger gefördert werden:
- Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen
- Wärmepumpen-Anlagen
Als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten des geförderten Wärmeerzeugers, die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.