SHK Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit für SHK-Betriebe
Inhaber bzw. Geschäftsführer von SHK-Betrieben müssen sich um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten kümmern und die gesetzlichen Pflichten im Arbeitsschutz erfüllen. Dabei wird der korrekte und fristgerechte Umgang mit dem Thema Arbeitssicherheit immer wichtiger, weil die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zunehmend kontrollieren, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden.
Zu den Pflichtaufgaben zählen, die Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu ermitteln und zu beurteilen, erforderliche Maßnahmen festzulegen und umzusetzen sowie die Wirksamkeit zu kontrollieren. Mindestens einmal jährlich müssen die Betriebe ihre Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit unterweisen. Außerdem sind Sie verpflichtet, Betriebsanweisungen bereitzustellen und ein betriebliches Gefahrstoffverzeichnis zu führen. Das alles gehört zu Ihren Unternehmerpflichten und all das müssen Sie auch lückenlos dokumentieren können.
SHK-Arbeitssicherheit ermöglicht es Ihnen, diese vom Gesetzgeber geforderte betriebliche Dokumentation einzurichten und auf dem aktuellen Stand zu halten – und das mit geringem Zeitaufwand.
SHK-Arbeitssicherheit basiert auf zwei Bausteinen: Dem Online-Arbeitsschutzportal über das Internet und der persönlichen Beratung.
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Die wichtigsten Online-Instrumente von „SHK-Arbeitssicherheit“ im Überblick
Das praxisorientierte Online-Arbeitsschutzportal hilft den Unternehmern dabei, umfassend und relativ einfach mit möglichst geringem Zeitaufwand ihre Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen:
- Gefährdungsbeurteilung Online: in wenigen Schritten zu Ihrer Gefährdungsbeurteilung
- Gefahrstoffverzeichnis Online: erstellen Sie mithilfe unseres Musterverzeichnisses Ihr Gefahrstoffverzeichnis
- Planen und dokumentieren der Mitarbeiterunterweisungen
- Verwaltung Termine und Aufgaben: behalten Sie den Überblick über einmalige und wiederkehrende Termine und Fristen.
- … und viele weitere Online-Instrumente
- Telefonauskunft
Wir empfehlen die alleinige Nutzung des Arbeitsschutzportals hauptsächlich für diejenigen Betriebe, die sich schon intensiver mit dem Thema Arbeitsschutz beschäftigt haben oder solchen Betriebe, die sich zutrauen, mit geringen finanziellen Mitteln, aber erhöhten Zeitaufwand, sich die Arbeitgeberpflichten selbst zu erarbeiten.
Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot „SHK-Arbeitssicherheit“ unter: Unser Angebot
Persönliche Beratung
Alle SHK-Betriebe, die einen erhöhten Zeitaufwand nicht leisten können oder wollen, unterstützen die Experten von SHK-Arbeitssicherheit mit weiteren Leistungen. Wir bieten Ihnen vor Ort in Ihrem Betrieb die Ersteinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes an. Die erste Grundeinrichtung des betrieblichen Arbeitsschutzes ist für viele Betriebe ein Kraftakt. Die weitere Pflege und Aktualisierung Ihres Arbeitsschutzsystems erfordert dann einen vergleichsweise geringen Aufwand.
Ebenso bieten wir die Regelbetreuung durch unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit an.
Betrieben in der alternativen bedarfsorientierten Betreuung bestätigen wir unsere Unterstützung mit branchenbezogener Fachkunde bei besonderen Anlässen, wie in der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 vorgeschrieben.
Informieren Sie sich über unser Leistungsangebot!